
Das deutsche Kündigungsschutzrecht, bestehend aus vielen Einzelgesetzen, kennt mehrere Personengruppen, die einen besonderen, d.h. erweiterten Kündigungsschutz genießen. Die ordentliche (in der Regel: betriebsbedingte) Kündigung ist gegen diesen Personenkreis nicht durchzusetzen, in den meisten Fällen nicht einmal die außerordentliche (in d.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/besonderer-k%C3%BCndigungsschutz/b
Keine exakte Übereinkunft gefunden.